HAUSORDNUNG
1) UNTERRICHTSBEGINN - UNTERRICHTSABLAUF
- Ab 7.45 Uhr werden
die Schülerinnen und Schüler in das Schulhaus eingelassen.
- Vor 8.00 Uhr halten
sich die Schülerinnen und Schüler in ihrer Klasse auf.
- Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr.
- Die Schüler finden sich
pünktlich zu Unterrichtsbeginn im zugeteilten Klassenraum (Lehrsaal)
ein. Kommt ein Schüler zu spät, so gibt er dem Lehrer den Grund seiner
Verspätung bekannt.
- Ist fünf Minuten nach Beginn der
Unterrichtsstunde noch kein Lehrer eingetroffen, meldet der
Klassensprecher dies im Lehrerzimmer oder beim Administrator.
- Die Benützung von Mobiltelefonen
ist ausschließlich in den Pausen zulässig, während der Unterrichtsstunden
sind diese auszuschalten.
- Filmen, Fotografieren sowie Aufnahmen
jeglicher Art in Bild und Ton sind auf der
Schulliegenschaft sowie bei Projekten, Schulveranstaltungen,
schulbezogenen Veranstaltungen usw. nur nach ausdrücklicher Genehmigung
durch eine Lehrperson oder durch die Schulleitung erlaubt. Bei
Zuwiderhandeln kann das Aufnahmegerät von einer Lehrperson oder der
Schulleiterin abgenommen werden.
2) PAUSENORDNUNG
- Um die Gefährdung anderer zu vermeiden,
verhalten sich die Schüler/innen grundsätzlich rücksichtsvoll.
- Die Fenster sind in den Pausen
geschlossen und werden ausnahmslos nur in Anwesenheit einer Lehrperson
geöffnet.
- Unterricht in den Sondersälen: am
Ende der Pause versammeln sich die Schüler/innen vor dem jeweiligen
Sonderlehrsaal.
3) SCHULHOF
- Die Benützung ist nur für den Turnunterricht,
die Tagesbetreuung und die Hofpause und nur unter Aufsicht
einer Lehrkraft gestattet.
- Für „Aufsichtsstunden“ und Supplierstunden
steht der Hof nicht zur Verfügung.
4) VERLASSEN DES
SCHULGEBÄUDES UND DER KLASSENRÄUME
- Eigenmächtiges Verlassen des Schulgebäudes
während der Unterrichtszeit ist NICHT erlaubt, auch NICHT während der
Aufsichtsstunden.
- Das Schulhaus darf nur in Ausnahmefällen und
mit schriftlicher Erlaubnis der Direktion oder einer Lehrkraft (Entlassungsschein)
verlassen werden.
- Während der Unterrichtszeit halten sich alle
Schüler/innen in den zugewiesenen Klassenräumen auf (auch in den
unbeaufsichtigten Freistunden).
- Unbenutzte Klassen werden abgesperrt und Wertsachen im eigenen Interesse
sicher verwahrt.
5) ORDNUNG UND REINLICHKEIT
- Die vom Klassenvorstand bestimmten Klassenordner
sind für die Reinigung der Tafel und die Sauberkeit des Klassenraumes
verantwortlich.
- Überkleider werden im Garderobekasten
verwahrt.
- Nach der letzten Unterrichtsstunde in einem
Klassenraum werden die Sessel auf die Tische gestellt (gilt auch
für die Sonderlehrsäle).
- Zur Schonung der Schreibtische werden Schreibunterlagen
verwendet.
- Die Einrichtungsgegenstände und
Unterrichtsmittel werden schonend behandelt. Die Klassenräume,
Sanitäranlagen und Gänge werden nicht mutwillig verunreinigt. (Hinweis auf
die Pflicht zur Wiedergutmachung!).
- Produkte aus den Getränkeautomaten: Leergut
wird in den dafür vorgesehenen Regalen an den Automaten abgelegt.
Einwegflaschen gehören nicht in den Müll!
6) ALKOHOLVERBOT,
RAUCHVERBOT
- Bei allen Schulveranstaltungen, im Schulhaus
und seiner unmittelbaren Umgebung herrscht absolutes Alkohol- und Rauchverbot.
7) WERTSACHEN,
GELDBETRÄGE
- Schmuck und größere Geldbeträge sollen nicht
in die Schule mitgenommen werden. Die Schule übernimmt für abhanden
gekommene oder beschädigte Gegenstände keine Haftung.
8) KONTAKT
ELTERN-SCHULE
- Die Schüler/innen der 1. bis 5. Klassen sind
verpflichtet, ein Mitteilungsheft zu führen.
- Für die Beratung der Eltern mit den
Lehrer/innen stehen wöchentliche Sprechstunden und ein
Sprechtag pro Schuljahr zur Verfügung. In Ausnahmefällen können andere Termine
vereinbart werden, Kontakt kann auch über das Lehrertelefon (597 65 38
/ 15) aufgenommen werden.
- Bleibt eine Schülerin / ein Schüler dem Unterricht
fern, so ist die Schule unverzüglich zu benachrichtigen. Eine Entschuldigung ist am ersten Tag des Schulbesuches dem Klassenvorstand zu
übergeben. Entschuldigungsschreiben dürfen NICHT IM MITTEILUNGSHEFT stehen.
- Kann eine Schülerin / ein Schüler infolge
einer Erkrankung mehr als acht Tage nicht am Unterricht teilnehmen,
muss eine ärztliche Bestätigung vorgelegt werden.
- Für Beurlaubung über einen Zeitraum
von mehr als einem Tag ist rechtzeitig ein schriftliches Ansuchen an die
Direktion zu stellen. Beurlaubungen schulpflichtiger Schüler/innen vom
Unterricht von mehr als einer Woche müssen spätestens drei Wochen vor
Beginn der Beurlaubung schriftlich in der Direktion beantragt werden.
- Änderungen des
Namens, der Adresse oder der Telefonnummer der Schüler/innen bzw. ihrer Erziehungsberechtigten
sind dem Klassenvorstand und der Direktion unverzüglich bekannt zu geben.
- Eine anzeigepflichtige, übertragbare Krankheit
muss der Direktion sofort gemeldet werden.
Betrifft: Mittagsaufsicht, Aufenthalt von Schüler/innen der Unterstufe (1.-4. Klasse) im Schulhaus zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht / Ergänzung der Hausordnung
Der Aufenthalt im Schulhaus zwischen
Vor- und Nachmittagsunterricht ohne Aufsicht ist für
Schüler/innen der Unterstufe (1. bis 4. Klassen) generell verboten
(Aufsichtserlass).
Das heißt:
- Jene Schüler/innen, die nicht für die Mittagsbetreuung oder die
kostenpflichtige Tagesbetreuung angemeldet sind, haben das Schulhaus mit Ende des Vormittagsunterrichts zu verlassen und dürfen es frühestens 15 Minuten vor Beginn des
Nachmittagsunterrichts wieder betreten (Aufenthalt bis Unterrichtsbeginn in der
Aula).
- Schüler/innen, die für die Mittagsbetreuung oder die Tagesbetreuung angemeldet sind, haben
sich nach Ende des Vormittagsunterrichts dort einzufinden (persönl. Meldung) und dürfen den Aufsichtsbereich erst mit Beginn des Nachmittagsunterrichts verlassen.
- Wann/In welchen Fällen ist die Mittagsbetreuung/Mittagsüberbrückung möglich?
Für jene Schüler/innen der
Unterstufe, für die es nowendig ist, gibt es die Möglichkeit, ein bis
maximal zwei Unterrichtseinheiten zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht
(ausschließlich Pflichtunterricht, unverbindl. Übungen, Freifächer) unter den
folgenden Bedingungen in der Schule zu überbrücken:
- Pro Schüler/in können pro Tag nur max. 2 Stunden in Anspruch genommen werden.
- Dies kann an maximal 2 Tagen pro Woche erfolgen.
- Dauert die Pause länger als 2 Unterrichtseinheiten und ist eine schulische Betreuung
dennoch erwünscht, kann keine Mittagsbetreuung beansprucht werden – der
Schüler/die Schüler/in ist für die Nachmittagsbetreuung anzumelden.
- Die Mittagsbetreuung ist eine reine Beaufsichtigung.
- Die Mittagsbetreuung ist kostenlos und ab Schüler/innengruppen von 5 Personen möglich.
- Für die Mittagsbetreuung ist eine schriftliche Anmeldung notwendig. Nach
einer erfolgten Anmeldung ist die Teilnahme verbindlich.
Ein über das erlaubte Ausmaß hinaus gehender Bedarf muss durch Anmeldung für die – kostenpflichtige – Tagesbetreuung abgedeckt werden.
- Wie ist die Vorgangsweise bei Entfall des Nachmittagsunterrichts?
- Der Entfall des Nachmittagsunterrichts wird den Schüler/innen am vorangegangenen Unterrichtstag (nachweislich! Unterstufe – Mitteilungsheft!)
bekannt gegeben.
→ keine Aufsichtspflicht: Die Schüler/innen verlassen mit Unterrichtsende des Vormittagsunterrichts das Haus.
- Entfall des Nachmittagsunterrichts wird am selben Unterrichtstag bekannt gegeben (z.B. bei plötzlicher Erkrankung der Lehrkraft)
- Schüler/innen, die nach Ende des Vormittagsunterrichts das Haus verlassen dürfen (weder Mittags- noch Nachmittagsbetreuung), haben
Unterrichtsschluss, es besteht für den entfallenden Nachmittagsunterricht keine Aufsichtspflicht seitens der Schule.
- Schüler/innen, die an diesem Tag für die Nachmittagsbetreuung angemeldet sind, sind verpflichtet, sich in den entfallenden Unterrichtsstunden
in der Tagesbetreuung aufzuhalten, d.h. die Beaufsichtigung ist gewährleistet.
- Lediglich Schüler/innen, die zur Mittagsbetreuung (Überbrückung) angemeldet sind, müssen bis zum (entfallenen) Unterrichtsende
beaufsichtigt werden.
Das heißt:
- Mitausdrücklicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten dürfen diese Schüler/innen vor oder nach der Mittagsbetreuung entlassen werden
(Telefonanruf Aufsicht der Mittagsbetreuung, KV oder Sekretariat)
- Liegt diese Zustimmung nicht vor, haben sich die betreffenden Schüler/innen in der Tagesbetreuung zu melden, wo sie bis zum Ende
des entfallenen Nachmittagsunterrichts beaufsichtigt werden. Die Lehrer/innen der Tagesbetreuung sind verpflichtet, über diese (vereinzelten)
Schüler/innen die Aufsichtspflicht zu übernehmen.
Die Vorgehensweise ist eine Ergänzung der Hausordnung und daher verbindlich einzuhalten.
Beschluss des SGA vom 14.09.2010
Betrifft: Aufenthalt von Schüler/innen der Oberstufe (5.-8. Klasse) im Schulhaus am Nachmittag / Ergänzung der Hausordnung
Generell haben Schüler/innen das Schulhaus mit Unterrichtsschluss des Vormittagsunterrichts zu verlassen und dürfen
es frühestens 15 Minuten vor Beginn des Nachmittagsunterrichts betreten (Aufenthalt in der Aula bis Unterrichtsbeginn).
Um jenen Oberstufenschüler/innen, die die Mittagspause vor dem Nachmittagsunterricht überbrücken oder
Lerngemeinschaften bilden möchten, eine Aufenthaltsmöglichkeit zu bieten, ist laut Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses vom 14.09.2010 der Aufenthalt von Schüler/innen
der Oberstufe (5.-8. Klassen) im Schulhaus am Nachmittag ab sofort (ab 27.09.2010) bis auf Widerruf wie folgt geregelt:
Der Aufenthalt im Schulhaus am Nachmittag (zur Überbrückung der Mittagspause, für Lerngemeinschaften) ist unter den folgenden Bedingungen möglich:
- Die Schüler/innen dürfen sich ausschließlich in den Klassenräumen der beiden 8. Klassen (Direktionstrakt im 1. Stock) aufhalten.
- Reinlichkeit, Schonung des Mobilars und der Klasseninrichtung, rücksichtsvolles und ruhiges Verhalten beim Kommen, Gehen und beim Aufenthalt sind eine Selbstverständlichkeit und
absolute Grundvoraussetzung!
- Gemeinschaftliches Lernen und Arbeiten von Schüler/innen in einer angenehmen und ruhigen Umgebung sowie die störungsfreie Arbeit im Verwaltungstrakt und in der Direktion
müssen jederzeit gewährleistet sein.
- Anwesende Schüler/innen haben sich verbindlich in die bereitgelegte Anwesenheitsliste einzutragen (Name, Zeitpunkt des Eintreffens und des Verlassens, Unterschrift).
- Die Aufenthaltsmöglichkeit endet ausnahmslos um spätestens 17:00 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Stühle auf die Tische gestellt und die Klassenräume
von groben Verunreinigungen befreit sein, um die effiziente Reinigung der Klassenräume durch die Reinigungskräfte zu gewährleisten.
Die Schulleitung (bzw. in Vertretung die Administration, das Sekretariat, der Schulwart) hat jederzeit das Recht, einzelne Schüler/innen bzw. Gruppen von Schüler/innen, die sich nicht an
die angeführten Bedingungen halten, von der Aufenthaltserlaubnis am Nachmittag auszuschließen.
Im Falle grober bzw. wiederholter Verstöße kann die Regelung jederzeit durch die Schulleitung ausgesetzt bzw. gänzlich widerrufen werden.
Die Vorgehensweise ist eine Ergänzung der Hausordnung und daher verbindlich einzuhalten.
Beschluss des SGA vom 14.09.2010